Der Unterstützungsfonds der Römisch-Katholischen Kirche RKK Basel-Stadt für Menschen in Not unterstützt insbesondere Frauen und Familien mit Beiträgen im diakonischen Bereich.
Wer für finanzielle Unterstützung in Frage kommt
Detaillierte Angaben finden sich in der «Ordnung Unterstützungsfonds für Menschen in Not, insbesondere für Frau und Kinder»
>>> Ordnung Unterstützungsfonds
Voraussetzungen und Vorgehen für Einzelpersonen und Familien
Unterstützungsgesuche für Einzelpersonen und Familien müssen von einer anerkannten Organisation im Sozialbereich mittels Formular eingereicht werden. Die RKK nimmt keine direkten Gesuche von Familien und Einzelpersonen entgegen.
>>> Formular für Einzelpersonen und Familien herunterladen
Vorgehen für Organisationen
Initiativen und Projekte müssen einen Bezug zum Kanton Basel-Stadt haben beziehungsweise sich auch im Kanton Basel-Stadt auswirken.
Unterstützungsgesuche für Initiativen und Projekte müssen mittels detailliertem Projektbeschrieb inkl. Budget eingereicht werden.
Kompetenz und Vorgehen der Fondskommission
Die Fondskommission entscheidet im Rahmen des Budgets gemäss Voranschlag der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt über einmalige Beitragsleistungen. Die Fondskommission kommt vier Mal jährlich zusammen und entscheidet über die Gesuche. Sie kann bei der Gesuchsstellerin oder dem Gesuchssteller weitere Informationen einfordern.
Es werden keine Notfallüberbrückungen geleistet.
Weitere Hilfe und Unterstützung
Bei einem finanziellen Engpass, im Notfall oder bei Problemen wenden Sie sich an die Sozialhilfe des Kantons Basel-Stadt, an die Caritas beider Basel oder an die Sozialberatung der RKK, sofern Sie Mitglied unserer Kirche sind.
Kontakt: E-Mail Kirchenratssekretariat
Die Römisch-Katholische Kirche RKK Basel-Stadt unterhält einen Solidaritätsfonds für Mission, Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe, mit dem sie Projekte im In- und Ausland unterstützt.
Dank des MEK-Fonds der RKK können Menschen in der Schweiz und weltweit unterstützt und begleitet werden, die Hilfe brauchen oder die in Not sind.
Mit dem MEK-Fonds werden Projekte zugusten von Bedürftigen und Notleidenden in den folgenden Bereichen unterstützt:
Zu den unterstützten Projekten zählen zum Beispiel:
Jede natürliche oder juristische Person, die Projekte mit dem Zweck des MEK-Fonds unterstützt, erarbeitet, führt oder selbst betroffen ist, kann ein Gesuch einreichen.
Kontakt: E-Mail Kirchenratssekretariat