Im Rahmen der Ausarbeitung der neuen Personalordnung hat die synodale Fraktion Heiliggeist beantragt, eine Anlaufstelle zur Meldung von Missständen für alle Mitarbeitenden der Römisch-Katholischen Kirche RKK Basel-Stadt zu schaffen. Das Kirchenparlament hat den Antrag angenommen.
In der Folge wählte die Synode am 28. November 2023 Peter Reutlinger als unabhängige Ombudsperson für das interne Beschwerdewesen.
Gemäss Art. 14 Abs. 2 der neuen Personalordnung vom 1. Oktober 2023 sind Mitarbeitende berechtigt, der Ombudsperson der Kantonalkirche Missstände zu melden.
Gestützt auf Art. 14 Abs. 4 der Personalordnung hat der Kirchenrat ein Reglement über die Aufgabe der Ombudsperson erlassen zum verbesserten Schutz der verfassungsmässigen, gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Rechte der Angestellten der RKK Basel-Stadt. Das Reglement tritt per 1. Juni 2024 in Kraft.
Peter Reutlinger, Ombudsperson der Römisch-Katholischen Kirche RKK Basel-Stadt, stellt sich vor:
Anlässlich der Synode vom 28. November 2023 bin ich zum Beauftragten für das interne Beschwerdewesen (Ombudsperson) der Kantonalkirche für die Dauer von vier Jahren gewählt worden.
Im Reglement des Kirchenrates betreffend die Ombudsperson der Römisch-Katholischen Kirche RKK Basel-Stadt werden unter anderem Stellung, Wirkungsbereich, Aufgaben und Befugnisse genau festgehalten.
Selbstverständlich bildet die Geheimhaltungspflicht die Basis für mein unabhängiges Arbeiten als Ombudsmann.
Mein Auftrag ist der Schutz und die Unterstützung der Angestellten. Im Gespräch werde ich die Hilfesuchenden vor ungerechtfertigten Vorwürfen schützen, unterstützen und zwischen den Parteien vermitteln.
Somit möchte ich bei Streitigkeiten in den verschiedenen Bereichen möglichst ohne grossen bürokratischen Aufwand vermitteln und bei der Suche nach konstruktiven Lösungen helfen:
Ich freue mich sehr über diese neue Aufgabe und danke der RKK Basel-Stadt für das Vertrauen.
Peter Reutlinger
Basel, im Mai 2024
Peter Reutlinger, Dr. iur.
079 470 81 38
061 312 14 47
peter @ reutlingermail.ch